Brandschutzprüfung in Berlin

In Berlin werden Brandschutznachweise beziehungsweise Brandschutzkonzepte für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5, sowie alle Sonderbauten (unabhängig welche Gebäudeklasse) und Mittel- und Großgaragen durch einen Prüfingenieur/in für Brandschutz bauaufsichtlich geprüft.

 

Derzeit gibt es in Berlin 18 anerkannte Prüfingenieure/-innen (Stand Februar 2018). Eine Übersicht der Obersten Bauaufsicht mit Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Gemäß § 9 BauPrüfV können allerdings auch Prüfingenieure/-innen aus anderen Bundesländern in Berlin tätig werden.

 

Um eine Prüfung zu beauftragen muss der Auftraggeber zunächst das Bauaufsichtsformular 120 ausfüllen und dem gewählten Prüfingenieur/-in zusenden.

 

Nun kann die eigentliche Prüfung des Brandschutznachweises beziehungsweise des Brandschutzkonzeptes durchgeführt werden. Im Rahmen der Prüfung wird auch die Berliner Feuerwehr involviert, die meist innerhalb von 4 Wochen eine Stellungnahme zum geplanten Bauvorhaben abgibt.

 

Da in Berlin keine Grüneintragungen durch den Prüfer/-in gemacht werden können, sondern nur offensichtliche Unrichtigkeiten korrigiert werden dürfen, kommt es zwischen der prüfenden Stelle und dem Ersteller des Brandschutznachweises bzw. Brandschutzkonzeptes häufig zu einem Meinungsaustausch bevor der endgültige Prüfbericht ausgestellt wird.

 

Nach Erhalt des Prüfberichtes und der Baugenehmigung kann mit der Bauausführung begonnen werden.

 

Während der Bautätigkeit überwacht der Prüfer/-in die Bauausführung in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal. Wie oft eine solche Bauüberwachung stattfindet hängt von der Nutzung und Größe des geplanten Vorhabens ab. Wichtig ist, dass der Prüfer/-in rechtzeitig durch den Bauherrn oder seinem Bevollmächtigten zu einer Begehung eingeladen wird.

 

Ist die Bauausführung abgeschlossen und liegen dem Prüfer/-in alle notwendigen Unterlagen vor, wird der Schlussbericht und das Bauaufsichtsformular 113 (Erledigung der Prüf- und Überwachungstätigkeit) ausgestellt und das Verfahren ist abgeschlossen.

 

Dieser beschriebene Ablauf gilt nur für Bauvorhaben im Bundesland Berlin. In anderen Bundesländern kann der Ablauf unterschiedlich sein und die genannten Formulare anders betitelt sein. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.