Brandschutzordnung

Gemäß Arbeitsstättenrichtlinie und weiterer Sonderbauvorschriften ist das Aushängen einer Brandschutzordnung gegebenfalls für Sie verpflichtend. Je nach Größe und Nutzung des Betriebes kann auch eine Brandschutzordnung Teil A, B oder C erforderlich sein.

 


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Ingenieurbüro für Brandschutzplanung

Dipl. Ing. (FH) Dennis Schnitzlein M.Eng.

Habelschwerdter Allee 14

14195 Berlin

Tel. +49 30 629 38 455