Flucht- und Rettungspläne

Gemäß ASR 2.3 müssen Arbeitsstätten mit Flucht- und Rettungsplänen ausgestatten sein. Sie dienen den Nutzern des Gebäudes als Orientierung, um im Brandfall den nächstgelegenen Fluchtweg zu finden.

 


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Ingenieurbüro für Brandschutzplanung

Dipl. Ing. (FH) Dennis Schnitzlein M.Eng.

Habelschwerdter Allee 14

14195 Berlin

Tel. +49 30 629 38 455