Unsere angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Grundleistungen nach AHO Heft 2017 Stand Juni 2015
     
    1. Grundlagenermittlung
    - Klärung der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären inwieweit Fachplaner einzubeziehen sind , und Festlegen der Aufgabenverteilung.
    
- Zusammenstellung der Ergebnisse.
    
    2. Vorplanung
    - Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes
    sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
    
- Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen.
    
- Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes
    
- Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse
    
    3. Entwurfsplanung
    - Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
    
- Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
    
- Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/ oder Feuerwehr
    
- Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung.
    
    4. Genehmigunsplanung
    - Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung:
    
- der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
    
- des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
    
- der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
    
- Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
    
- Begründen von Abweichungen
    
- Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen.
    
    5. Ausführungsplanung
    - Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
    
- Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten
    Brandschutzkonzeptes bzw. der Auflagen aus der Genehmigung.
    
- Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
    
- Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
    
- Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
    
- Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
    
- Zusammenstellung der Ergebnisse.
    
    6. Vorbereiten der Vergabe
    7. Mitwirken bei der Vergabe
    8. Objektüberwachung
    - Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheite.
    
- Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
    
- Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
    
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
    
- Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme