Leistungen nach AHO

Unsere angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Grundleistungen nach AHO Heft 2017 Stand Juni 2015

 

1. Grundlagenermittlung

  • Klärung der Aufgabenstellung und des Planungsumfangs. Klären inwieweit Fachplaner einzubeziehen sind , und Festlegen der Aufgabenverteilung.
  • Zusammenstellung der Ergebnisse.

2. Vorplanung

  • Feststellen einschlägiger Rechtsgrundlagen und der wesentlichen materiellrechtlichen Anforderungen auf Grund der Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes sowie eventuell beanspruchte Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
  • Erarbeiten der Grundzüge des Brandschutzkonzeptes einschließlich Möglichkeiten beim abwehrenden Brandschutz und Grundlagen für die anlagentechnischen Maßnahmen.
  • Erstellen von Brandschutzskizzen zur Visualisierung der baulichen Maßnahme und des anlagentechnischen Konzeptes
  • Stichpunkthaftes Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse

3. Entwurfsplanung

  • Erarbeiten des Brandschutzkonzeptes ggf. unter Berücksichtigung der Wechselwirkung zwischen den baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen.
  • Konkretisieren von allen objektspezifischen Brandschutzanforderungen.
  • Mitwirkung bei Abstimmungen mit Behörden, Brandschutzdienststellen und/ oder Feuerwehr
  • Zusammenstellen wesentlicher Inhalte als Entwurf des textlichen Erläuterungsberichtes zum Stand der Entwurfsplanung.

4. Genehmigunsplanung

  • Erarbeiten des Erläuterungsberichtes gemäß der jeweiligen geltenden bauaufsichtlichen Verfahrensvorschriften mit Darstellung:
  • der Rechtsgrundlage, die der Planung zugrunde liegt
  • des Brandschutzkonzeptes mit den baulichen, anlagentechnischen und betrieblichen Maßnahmen
  • der Erfordernisse zur Wahrung der Belange des abwehrenden Brandschutzes
  • Erstellen von Brandschutzplänen als Visualisierung der baulichen Brandschutzmaßnahmen und des anlagentechnischen Konzeptes.
  • Begründen von Abweichungen
  • Zusammenstellen der vorgenannten Unterlagen.

5. Ausführungsplanung

  • Prüfen der Baugenehmigung auf einen gegebenenfalls gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept.
  • Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes bzw. der Auflagen aus der Genehmigung.
  • Erstellen einer Brandfallsteuertabelle
  • Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutzrelevanten Schnittstellen.
  • Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation
  • Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind
  • Zusammenstellung der Ergebnisse.

6. Vorbereiten der Vergabe

  • keine Grundleistung

7. Mitwirken bei der Vergabe

  • keine Grundleistung

8. Objektüberwachung

  • Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheite.
  • Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigungen zum baulichen Brandschutz
  • Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundigenbestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/ Begehungen und Teilnahme daran
  • Erstellung eines Statusberichtes einschließlich Bewertung der Möglichkeiten für die Inbetriebnahme